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   BVerwG, 19.02.1975 - VII B 9.75   

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https://dejure.org/1975,1694
BVerwG, 19.02.1975 - VII B 9.75 (https://dejure.org/1975,1694)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1975 - VII B 9.75 (https://dejure.org/1975,1694)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1975 - VII B 9.75 (https://dejure.org/1975,1694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 33.69
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1975 - 7 B 9.75
    Das Berufungsurteil vom 22. August 1966 ist vom beschließenden Senat durch Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 33.69 - aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.

    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem in der Beschwerde bezeichneten Urteil des beschließenden Senats vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 33.69 - ab, zeit dem das (erste) Berufungsurteil vom 22. August 1966 aufgehoben worden war.

  • BVerwG, 07.01.1974 - VII CB 34.73

    Beeinträchtigung des Rechtsschutzes gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1975 - 7 B 9.75
    Ob die im Berufungsurteil auf S. 16 zum Ausdruck gekommene Auffassung des Berufungsgerichts von dem in der Beschwerdeschrift weiter aufgeführten Beschluß des beschließenden Senats vom 7. Januar 1974 - BVerwG VII CB 34.73 - (DAR 1974, S. 111) abweicht, kann offenbleiben; in der Tat mag allerdings manches dafür sprechen, daß das Berufungsgericht diesen Beschluß mißverstanden hat.
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 33.83

    Berufungsgericht - Entziehung der Fahrerlaubnis - Fehlende Fahreignung -

    Danach kann der Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Umstand berücksichtigen, daß der Kläger schuldhaft die Benutzung eines Beweismittels und damit die Aufklärung des Sachverhalts vereitelt hat (BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58] [272]; BVerwG 7 B 9.75 in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 40).
  • BVerwG, 30.11.1981 - 7 B 222.81

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis - Zulässigkeit und

    Es ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht die Weigerung des Klägers, bestehende Bedenken gegen seine Eignung als Kraftfahrer durch Beibringung eines Gutachtens auszuräumen, bei seiner Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis berücksichtigt hat (BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]; 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59]; Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 CB 34.73 -, VRS 46, 233;Beschluß vom 19. Februar 1975 - BVerwG 7 B 9.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 40).
  • BVerwG, 21.07.1975 - 7 B 9.75

    Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines Antrags

    Der Antrag des Klägers, das durch den Beschluß des Senats vom 19. Februar 1975 - BVerwG VII B 9.75 - rechtskräftig abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen, wird als unzulässig zurückgewiesen.
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   BVerwG, 21.07.1975 - VII B 9.75   

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BVerwG, 21.07.1975 - VII B 9.75 (https://dejure.org/1975,6308)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1975 - VII B 9.75 (https://dejure.org/1975,6308)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1975 - VII B 9.75 (https://dejure.org/1975,6308)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines Antrags

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.02.1975 - 7 B 9.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1975 - 7 B 9.75
    Der Antrag des Klägers, das durch den Beschluß des Senats vom 19. Februar 1975 - BVerwG VII B 9.75 - rechtskräftig abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen, wird als unzulässig zurückgewiesen.
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